Absetzung von Wassermengen bei den Abwassergebühren

Absetzung von Wassermengen bei den Abwassergebühren

Wasseranschluss auf einem Feld


Gemäß Satzung der Gemeinde Ihringen über die öffentliche Abwasserbeseitigung können Wassermengen, die in der Landwirtschaft für Pflanzenschutzmaßnahmen oder für die Viehhaltung verwendet werden, auf Antrag bei der Bemessung der Abwassergebühr abgesetzt werden, wenn sie 20 cbm jährlich übersteigen. Die Absetzung gilt bei Pflanzenschutzmaßnahmen nur für die Menge, die 20 cbm Frischwasser jährlich übersteigt, entsprechend den nachfolgenden Richtwerten für die einzelnen Kulturarten:

Wein- und Obstbau 4000 l pro ha und Jahr
Gemüseanbau 2500 l pro ha und Jahr
Ackerbau 1000 l pro ha und Jahr.

Anträge für das Jahr 2023 werden im Rathaus, Rechnungsamt -Zimmer 102- (Frau Plesz) bis 31. August 2023 entgegengenommen.
Später gestellte Anträge können bei der Abrechnung der Wasser-und Abwassergebühren 2023 nicht mehr berücksichtigt werden.
Bitte legen Sie bei der Antragstellung entsprechende Nachweise (Beitragsbescheid der landw. Berufsgenossenschaft, der Tierseuchenkasse etc.) über die bewirtschafteten Flächen bzw. den Tierbestand

(Erstellt am 09. August 2023)