Gemeinderat
Gemeinderat
Der Gemeinderat ist das „Hauptorgan der Gemeinde“, so steht es in der Gemeindeordnung. Er ist die politische Vertretung der Bürgerschaft, die die „Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde festlegt (…) und über alle Angelegenheiten der Gemeinde [entscheidet], soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist“ (Gemeindeordnung §24,1 Satz 2). Dem Gemeinderat obliegt zudem die Kontrolle der Gemeindeverwaltung. Gemeinderäte sind ehrenamtlich tätig. Sie entscheiden im Rahmen der Gesetze nach ihrer freien, nur durch das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung.