Fälligkeit 1. Rate der Grund- und Gewerbesteuer sowie der Hundesteuer 2024
Fälligkeit 1. Rate der Grund- und Gewerbesteuer sowie der Hundesteuer 2024
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Wir weisen Sie darauf hin, am 15.02.2024 werden die 1. Raten der Grund- und Gewerbesteuer 2024 zur Zahlung fällig.
Weiterhin wird am 01.03.2024 die Hundesteuer 2024 fällig.
Um unnötige Nebenforderungen wie Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden, überweisen Sie die entsprechende Abgabenschuld pünktlich zum Fälligkeitstermin auf eines der nachfolgenden Konten der Gemeinde Ihringen.
Volksbank Breisgau Markgräflerland:
IBAN: DE45 6806 1505 0010 6155 18
Sparkasse Staufen-Breisach:
IBAN: DE53 6805 2328 0006 0000 95
Vermerken Sie auf dem Überweisungsträger bitte den Zahlungspflichtigen und das entsprechende Buchungszeichen.
Allen Zahlungspfl ichtigen, die am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, werden die Beträge zum Fälligkeitstermin vom angegebenen Girokonto abgebucht.
Gemeindekasse Tel.: 7108 -12 oder -13