Fälligkeit 3. Abschlagszahlung Wasser- und Abwassergebühren
Fälligkeit 3. Abschlagszahlung Wasser- und Abwassergebühren
Wir weisen Sie darauf hin, dass die 3. Abschlagszahlung für die Wasser- und Abwassergebühren am 30.09.2023 fällig ist.
Bitte überweisen Sie die Abgabenschuld pünktlich zum Fälligkeitstermin auf ein Konto der Gemeinde Ihringen, um unnötige Nebenforderungen wie Mahngebühren und Säumniszuschläge zu verhindern.
Volksbank Breisgau Markgräflerland
IBAN: DE45 6806 1505 0010 6155 18
BIC: GENODE61IHR
Sparkasse Staufen-Breisach
IBAN: DE53 6805 2328 0006 0000 95
BIC: SOLADES1STF
Vermerken Sie bitte auf dem Überweisungsträger den Zahlungspflichtigen und das entsprechende Buchungszeichen.
Allen Zahlungspflichtigen, die am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, werden die Beträge zum Fälligkeitstermin vom angegebenen Girokonto abgebucht.
Gemeindekasse
Tel.: 7108 -12 oder -13