Information für alle Eltern mit Kinder unter 12 Jahren

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Kinderreisepass

Wie Sie sicherlich schon aus der Presse erfahren haben, wird der Kinderreisepass zum 01.01.2024 abgeschafft. Kinderreisepässe mit Restlaufzeit behalten ihre Gültigkeit, dürfen jedoch nicht mehr verlängert werden.

Sie benötigen einen Reisepass oder Ausweis für Ihr Kind nur wenn Sie mit diesem ins Ausland reisen. Eine generelle Ausweispflicht
auch in Deutschland besteht erst mit 16 Jahren.

Da ein Pass oder Ausweis seine Gültigkeit verliert, wenn die Person nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann, würden wir Ihnen für das Alter zwischen 0 – 4 Jahren raten, so spät wie möglich mit aktuellen Lichtbildern zur Antragstellung vorzusprechen. Danach empfiehlt es sich das Dokument kritisch auf eine eindeutige Identifikation zu betrachten und gegebenenfalls z. B. vor einer Flugreise ein neues Dokument erstellen zu lassen. Bei schon älteren Kleinkindern ist eine Identifikation meist über einen längeren Zeitraum möglich, dennoch gilt auch hier das Kriterium der zweifelsfreien Identifikation.

Prinzipiell kann von Geburt an ein Personalausweis oder ein Reisepass erstellt werden, dies kommt auf Ihre individuelle Reiseplanung an.

Bitte beachten Sie, dass diese Dokumente im Gegensatz zum Kinderreisepass von der Bundesdruckerei erstellt werden und Sie rechtzeitig vor der Reise zur Antragstellung vorsprechen.

Wir hoffen, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen. Sollten noch Fragen offen sein, können Sie uns Mitarbeiterinnen im Bürgerbüro jederzeit ansprechen, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Ihre Gemeindeverwaltung

(Erstellt am 29. November 2023)