Informationen zur Teilnahme am Herbstausklang mit verkaufsoffenem Sonntag

Informationen zur Teilnahme am Herbstausklang mit verkaufsoffenem Sonntag

Mann auf altem Traktor

Das Anbieten von Speisen und jeglicher Ausschank von Getränken kann nur im Zusammenhang mit einem direkt ansässigen und am Verkaufsoffenen Sonntag teilnehmenden gewerblichen Anbieter erfolgen.

Das Anbieten von Waren mit gewerblichem Hintergrund kann nach Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer auch ohne direkt ansässigen Gewerbebetrieb erfolgen. Der teilnehmende Gewerbebetrieb muss den Platzbedarf und die weiteren Punkte direkt mit dem Grundstückseigentümer klären.

Will ein Dritter (z. B. ein Verein) ohne gewerblichen Hintergrund Waren, Speisen oder Getränke anbieten, hat er sich mit einem direkt ansässigen gewerblichen, am Verkaufsoffenen Sonntag teilnehmenden Anbieter in Verbindung zu setzten.

Beim Verkauf von Speisen und Getränken sind die derzeit geltenden Richtlinien des Wirtschaftskontrolldienstes einzuhalten.

Ob die Teilnahme genehmigt wird, wird nach Abgabe der Anmeldung vom Gewerbeverein Ihringen und der Gemeinde Ihringen entschieden.
Nach der Genehmigung erhält jeder Teilnehmer eine Rechnung von der Gemeinde. 
Diese ist als Vorauszahlung fällig. Für die Teilnahme werden die folgenden Beträge in Rechnung gestellt

·     Teilnahmegebühr (Standgebühr) 30,00 EUR
          Maximalbetrag, falls sich mehrere Anbieter in einem Hof zusammenschließen (Hofpauschale) 100,00 EUR
·     Ausschankgenehmigung 20,00 EUR

Eine Ausschankgenehmigung wird nur benötigt und in Rechnung gestellt, falls Getränke und / oder Essen verkauft werden.
Die Gestattung, die für den Ausschank von alkoholischen Getränken benötigt wird, kann im Nachhinein nicht ausgestellt werden.Hier muss die Anmeldefrist zwingend eingehalten werden. Nichtangemeldete Teilnehmer werden incl. einer Bearbeitungsgebühr durch die Gemeinde Ihringen nachbelastet.
Wir bedanken uns bei allen Gastronomen, dass sie ihre Toiletten wieder den Besuchern zur Verfügung stellen!

Gemeinde Ihringen
Kaiserstühler Winzergenossenschaft Ihringen eG
Gewerbeverein Ihringen e.V

(Erstellt am 06. September 2023)