Änderung bei den Notfallpraxen
Änderung bei den Notfallpraxen
Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) muss vorübergehend die Öffnungszeiten der allgemeinen Notfallpraxen in Baden-Württemberg einschränken. Hintergrund ist ein Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG), das weitreichende Konsequenzen für den ärztlichen Bereitschaftsdienst hat und daher Anpassungen an der Struktur erforderlich macht.
Diese Änderung gilt ab 25.10.2023 und vorerst bis auf Weiteres.
Allgemeine Notfallpraxis Freiburg (Erwachsene)
Universitätsklinikum Freiburg
Sir-Hans-A.-Krebs-Straße 3
79106 Freiburg
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do 20 – 23 Uhr
Mi, Fr 16 – 23 Uhr
Sa, So und an Feiertagen 08 – 23 Uhr
Notfallpraxis Freiburg (Kinder)
St. Josephs-Krankenhaus
Sautierstr. 1
79104 Freiburg
Öffnungszeiten
Mo – Do 19 – 22.30 Uhr
Fr 16 – 22.30 Uhr
Sa, So und an Feiertagen 08 – 22.30 Uhr
Patientinnen und Patienten können zu den Öffnungszeiten ohne vorherige Anmeldung in die Notfallpraxis kommen. Für nicht gehfähige Patienten kann in dringenden Fällen und einer erforderlichen Akutbehandlung ein Hausbesuch über die 116117 angefragt werden. Bei medizinischen Notfällen, insbesondere bei Verdacht auf Herzinfarkt und Schlaganfall, muss sofort der Rettungsdienst unter der 112 alarmiert werden.
Weitere Informationen finden Sie unter https://www.kvbawue.de/patienten/praxissuche/notfallpraxis-finden