Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit
Hilfe zur Pflege und Wohnungslosenhilfe
Beschreibung
- Hilfe zur Pflege kommt in Betracht, wenn keine Pflegeversicherung besteht oder die Leistungen der Pflegekasse zur Bestreitung der Aufwendungen nicht ausreichen.
- Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, erhalten Leistungen zur Überwindung dieser Schwierigkeiten, wenn sie aus eigener Kraft hierzu nicht fähig sind. In der Regel wird diese Leistung für langjährige wohnsitzlose Personen erbracht. Ziel ist die Resozialisierung der Leistungsberechtigten in die Gesellschaft.
Formular
Der Antrag kann für Kurzzeitpflege, Dauerpflege und ambulante Pflege verwendet werden.
Lieferanschrift
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
79081
Freiburg im Breisgau
Parkplatz
Tiefgarage im Landratsamt (Parkhaus P 14)
Servicecenter
Der Antrag kann für Kurzzeitpflege, Dauerpflege und Ambulante Pflege verwendet werden.
Kontakt
Persönlicher Kontakt
Andreas Gühr
Fachgruppenleitung Hilfe zur Pflege
Herr Hörth
Familiennamen B, O, Q, X, Y
Wohnungslosenhilfe Familiennamen A - H
Melanie Lavielle
Familiennamen M, , V, W
Wohnungslosenhilfe I - Z
Nadine Reichenbach
Familiennamen K, N, R
Kim Schopp
Familiennamen I, J, Sch, U
Timm Seidel
Familiennamen A, D, H, Z
Thomas Vonderstraß
Familiennamen E, F, L, P, St
Annika Weigold
Familiennamen C, G, S, T
Sonstiges
Der Antrag kann für Kurzzeitpflege, Dauerpflege und Ambulante Pflege verwendet werden.
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Persönliche Besuche im Landratsamt nur nach Terminvereinbarung. Visits only by appointment.