Kommunale Wärmeplanung

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Baden-Württemberg gilt mit seinem Klimaschutzgesetz als Vorreiter der Energiewende. Mit der Novellierung im Jahr 2022 wurde das Ziel festgelegt, die Klimaneutralität bis zum Jahr 2040 zu erreichen. Ein großer Baustein des Gesetzes ist die kommunale Wärmeplanung (KWP), welche den Kommunen eine zentrale Rolle in der Umsetzung zuweist, um die klimaneutrale Wärmeversorgung sowie einen klimaneutralen Gebäudebestand bis zum Jahr 2040 zu erreichen.

Die Gemeinde Ihringen hat sich entschlossen, die wichtige Aufgabe der Wärmeplanung im Konvoi mit den Kommunen Breisach, Merdingen, Sasbach und Vogtsburg anzugehen. Gefördert wird das Vorhaben durch das Land Baden-Württemberg im Programm BWPLUS.

Erklärung zur Bekanntmachung

Start der kommunalen Wärmeplanung im Konvoi Südwestlicher Kaiserstuhl

Die Gemeinde Ihringen startet gemeinsam im Konvoi mit den Kommunen Breisach, Merdingen, Sasbach und Vogtsburg die kommunale Wärmeplanung. Ziel ist die Ausarbeitung einer Strategie für einen klimaneutralen Gebäudebestand bis zum Jahr 2040. In den nächsten 15 Monaten werden dabei die wesentlichen Stellschrauben für die zukünftige Wärmeversorgung untersucht. Der Fokus liegt zum einen auf der Frage, wie der Wärmebedarf der Gebäude innerhalb der Kommune reduziert werden kann. Zum anderen auf der Planung, wie der verbleibende Wärmebedarf auf klimaneutrale Weise gedeckt werden kann.
Gemeinde Ihringen und die vier Partnerkommunen haben sich für diese komplexen Aufgaben zusammengeschlossen, um gemeinsam mit der badenovaNETZE GmbH in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen Smart Geomatics GmbH dieses Projekt aktiv anzugehen.
Der Prozess der kommunalen Wärmeplanung soll darlegen, wie sich die Energiepotenziale und der Energiebedarf systematisch in Einklang bringen lassen. Diese Strategiefindung findet in vier Schritten statt:

Bestandsanalyse
Im ersten Schritt wird die gesamte Energie- und Gebäudeinfrastruktur sowie die dazugehörigen Wärmeverbräuche und CO2-Emissionen erfasst und ein sogenannter digitaler Zwilling, also eine virtuelle Abbildung des energetischen Zustandes der Gemeinde Ihringen, erstellt.

Potenzialanalyse
Im nächsten Schritt werden sämtliche Potenziale zur Versorgung der Gemeinde Ihringen mit erneuerbaren Energien erhoben. Dabei fließt die Betrachtung erneuerbarer Wärmequellen (Solarthermie, Geothermie, Biomasse etc.), erneuerbarer Stromquellen (Photovoltaik, Windenergie, Wasserkraft etc.) und Abwärme (Industrie, Abwasser, Rechenzentren etc.) mit ein. Zudem wird das Potenzial steigender Energieeffizienz berechnet, so dass die Menge an benötigter erneuerbarer Energie im Jahr 2040 minimiert wird.

Zielszenario
Auf Basis der Bestands- und der Potenzialanalyse wird dann ein energetisches Zielszenario für das Jahr 2040 mit Zwischenziel 2030 erstellt. Dieses soll die zukünftige klimaneutrale Energieinfrastruktur unter Einbindung der ermittelten Potenziale darstellen. Dabei werden auch sogenannte Eignungsgebiete beschrieben, in welchen die Wärmeversorgung zentral (z.B. über Wärmenetze) erfolgen soll.

Wärmewendestrategie mit Maßnahmenkatalog
Der vierte Schritt ist das Herzstück des Wärmeplans. Die Wärmewendestrategie beschreibt Maßnahmen, mit welchen das Zielszenario erreicht werden soll. Von diesen sollten fünf Maßnahmen bereits in den ersten fünf Jahren nach Erstellung in die Umsetzung kommen und sollten daher direkt im Anschluss der Wärmeplanung durch entsprechende technische Planungsleistungen weitergeführt werden. Der kommunale Wärmeplan soll in den Planungsalltag der Kommunen integriert werden und muss spätestens alle sieben Jahre fortgeschrieben werden.

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung gem. § 27 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg

Die badenovaNETZE GmbH mit Sitz in Freiburg wurde von der Gemeindeverwaltung Ihringen mit der Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung gem. § 27 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) beauftragt. Im Zusammenhang mit der Erhebung der erforderlichen Daten sieht § 33, Abs. 6 KlimaG BW folgende Regelungen vor: Abs. 6: Eine Pflicht zur Information der betroffenen Person gemäß Artikel 13 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/679 (DS-GVO) durch die zur Datenübermittlung verpflichteten Energieunternehmen und öffentlichen Stellen besteht nicht. Zum Schutz der berechtigten Interessen der betroffenen Personen haben die Gemeinden die Informationen gemäß Artikel 13 Absatz 3 und Artikel 14 Absatz 1 und 2 der Verordnung (EU) 2016/679 ortsüblich bekannt zu machen.

Unter Beachtung von Art. 13, Abs. 3 und Artikel 14, Abs. 1 und 2 der EU-Verordnung 2016/679 teilt die Gemeindeverwaltung Ihringen Folgendes mit:

Die Gemeindeverwaltung Ihringen beabsichtigt nicht, die personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck weiterzuverarbeiten als den, für den die personenbezogenen Daten erhoben wurden (Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung gem. § 27 Klimaschutzgesetz). Andernfalls stellt die Gemeindeverwaltung betroffenen Personen vor Weiterleitung Informationen über diesen anderen Zweck und alle anderen maßgeblichen Informationen gem. EU-VO 2016/679, Art. 13, Abs. 2 zur Verfügung.

Die zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung erforderlichen Daten werden durch die badenovaNETZE GmbH auf der Grundlage von § 27 KlimaG BW erhoben. Erhoben und verarbeitet werden Daten des Energie- oder Brennstoffverbrauchs sowie des Stromverbrauchs zu Heizzwecken. Art und Umfang der erhobenen Daten sind in § 27 KlimaG BW dargelegt

Die Daten werden nach Verarbeitung bzw. Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung gelöscht. Es besteht ein Auskunftsrecht gegenüber den verantwortlichen Stellen. Darüber hinaus besteht ein Recht auf Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung und ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie des Rechts auf Datenübertragbarkeit sowie ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. Als Informationsquelle dienen die Auskünfte der Bezirksschornsteinfegermeister und der Energieunternehmen.