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Wasseranschluss auf einem Feld
Meldung vom 09. August 2023

Absetzung von Wassermengen bei den Abwassergebühren

Gemäß Satzung der Gemeinde Ihringen über die öffentliche Abwasserbeseitigung können Wassermengen, die in der Landwirtschaft für Pflanzenschutzmaßnahmen oder für die Viehhaltung verwendet werden, auf Antrag bei der Bemessung der Abwassergebühr abgesetzt werden, wenn sie 20 cbm jährlich übersteigen. Die Absetzung gilt bei Pflanzenschutzmaßnahmen nur für die Menge, die 20 cbm Frischwasser jährlich übersteigt, entsprechend den nachfolgenden Richtwerten für die einzelnen Kulturarten: