Bürgermeisterwahl

Bürgermeisterwahl

Rathaus der Gemeinde Ihringen

Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister werden direkt vom Volk gewählt. Die Wahl findet bei Ablauf der achtjährigen Amtszeit oder bei früherem Ausscheiden der Amtsinhaberin oder des Amtsinhabers (zum Beispiel bei Eintritt in den Ruhestand) statt. Den Wahltag bestimmt der Gemeinderat. Die Stellen der hauptamtlichen Bürgermeister werden spätestens zwei Monate vor dem Wahltag öffentlich ausgeschrieben.

Wahlberechtigt sind die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde. Bürger einer Gemeinde sind alle Deutschen und alle Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben. Grundvorraussetzung ist ein Eintrag in das örtliche Wählerverzeichnis zur Bürgermeisterwahl. Wählbar zur Bürgermeisterin oder zum Bürgermeister sind Deutsche und Unionsbürger, die in Deutschland wohnen. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sie müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten und dürfen nicht nach § 46 Absatz 2 der Gemeindeordnung von der Wählbarkeit ausgeschlossen sein.

Jede und Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Entfällt auf keinen der Bewerberinnen und Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet frühestens am zweiten und spätestens am vierten Sonntag nach der Wahl eine Neuwahl statt. Bei der Neuwahl stehen alle Bewerberinnen und Bewerber erneut zur Wahl, sofern sie ihre Bewerbung nicht zurückgezogen haben; auch neue Bewerbungen sind möglich. Bei der Neuwahl entscheidet die höchste Stimmenzahl.

Die wichtigsten Rechtsgrundlagen für die Bürgermeisterwahl sind die Gemeindeordnung BW (GemO), das Kommunalwahlgesetz (KomWG) und die Kommunalwahlordnung (KomWO).

Ergebnis der Bürgermeisterwahl

Gesamtergebnis für die Bürgermeisterwahl

Nächster Wahltermin

Die aktuelle Legislaturperiode dauert von 2017 - 2025. Somit findet im Regelfall die kommende Bürgermeisterwahl im Jahr 2025 statt. Sobald der genaue Wahltermin feststeht, werden wir diesen frühzeitig kommunizieren.

Ansprechpartner

Herr Florian Waßmer

Hauptamtsleiter

Bachenstraße 42
79241 Ihringen a.K.
Gebäude Rathaus Ihringen
Raum 204

Hauptamtsleitung