Fälligkeit 4. Rate Grund- und Gewerbesteuer 2024 sowie Pacht aus unbebauten Grundstücken 2024

Fälligkeit 4. Rate Grund- und Gewerbesteuer 2024 sowie Pacht aus unbebauten Grundstücken 2024

Taschenrechner, Stife und Formulare

Wir weisen Sie auf folgende Fälligkeitstermine hin:

– Pacht aus unbebauten Grundstücken fällig am 11.11.2024
– Grund- und Gewerbesteuer 4. Rate fällig am 15.11.2024

Bitte überweisen Sie die Abgabenschuld pünktlich zum Fälligkeitstermin auf ein Konto der Gemeinde Ihringen, um unnötige Nebenforderungen wie Mahngebühren und Säumniszuschläge zu verhindern.

Volksbank Breisgau Markgräflerland IBAN: DE45 6806 1505 0010 6155 18 BIC: GENODE61IHR
Sparkasse Staufen-Breisach IBAN: DE53 6805 2328 0006 0000 95 BIC: SOLADES1STF

Vermerken Sie bitte auf dem Überweisungsträger den Zahlungspflichtigen und das entsprechende Buchungszeichen.

Alle Zahlungspflichtigen, die am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, müssen nichts weiter unternehmen. Die Beträge werden zum Fälligkeitstermin vom hinterlegten Girokonto abgebucht.

Gemeindekasse
Tel.: 7108 -12 oder -13

(Erstellt am 06. November 2024)