Informationen zu den Kommunalwahlen und der Europawahl am 09.06.2024

Informationen zu den Kommunalwahlen und der Europawahl am 09.06.2024

Person wirft einen Zettel in eine Wahlbox

WANN WIRD GEWÄHLT?
Die Kommunalwahlen und die Europawahl finden am 9. Juni 2024 statt.

Wer wird gewählt?
■ die Mitglieder des Europäischen Parlament
■ die Mitglieder der Gemeinderäte
■ die Mitglieder der Kreistage
■ die Mitglieder der Ortschaftsräte (Nur in Wasenweiler)

Wer darf Wählen?
Wählen können alle Deutschen und EU-Bürger/-innen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Ihringen bzw. Wasenweiler haben oder sich gewöhnlich dort aufhalten (aktives Wahlrecht).
Den Kreistag und das Europäische Parlament können alle Deutschen und EU-Bürger/-innen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz im Kreis Breisgau-Hochschwarzwald bzw. in Europa haben
oder sich gewöhnlich dort aufhalten wählen.

Zusendung des Stimmzettels
Bei der Kreistags-, Gemeinderats- und Ortschaftsratswahl erhalten die Bürgerinnen und Bürger die Stimmzettel bereits vor der Wahl. Die Stimmzettel sollten Ihnen ca. eine Woche vor der Wahl vorliegen. Damit soll jedem ermöglicht werden, die durchaus anspruchsvollen Stimmzettel in Ruhe so auszufüllen, dass die Stimmabgabe gültig ist. Eine Hilfestellung erhalten Sie mit dem zusätzlich mit dem Stimmzettel versendeten Merkblatt.  Die Stimmzettel für die Europawahl werden im Wahllokal ausgegeben.

Briefwahl
Die Beantragung eines Wahlscheins bzw. von Briefwahlunterlagen kann laut Kommunalwahlordnung bis zum 2. Tag vor der Wahl beantragt werden. Bitte wenden Sie sich hierzu an das Bürgerbüro (buergerbuero@ihringen.de o. 07668/7108-0), teilen
Sie uns zur Antragsstellung bitte Ihre persönlichen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum und vollständige Wohnanschrift) mit. Die Gemeinde Ihringen bietet Ihnen aber auch die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen bequem über das Internet (https://www.ihringen.de/briefwahl) zu beantragen. Zusätzlich können Sie den QR Code auf der Wahlbenachrichtigung nutzen.

Die Wahlunterlagen werden auch ins Ausland an Sie versandt. Die ausgefüllten Wahlbriefe müssen rechtzeitig an die auf dem Wahlbrief angegebene Adresse zurück gehen. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.kommunalwahl-
bw.de/faq-wahlverfahren oder auf dem Bürgerbüro (buergerbuero@ihringen.de o. 07668/7108-0).

(Erstellt am 22. Mai 2024)