Absetzung von Wassermengen bei den Abwassergebühren

Absetzung von Wassermengen bei den Abwassergebühren

Gemäß Satzung der Gemeinde Ihringen über die öffentliche Abwasserbeseitigung können Wassermengen, die in der Landwirtschaft für Pflanzenschutzmaßnahmen oder für die Viehhaltung verwendet werden, auf Antrag bei der Bemessung der Abwassergebühr abgesetzt werden, wenn sie 20 cbm jährlich übersteigen.

Die Absetzung gilt bei Pflanzenschutzmaßnahmen nur für die Menge, die 20 cbm Frischwasser jährlich übersteigt, entsprechend den nachfolgenden Richtwerten für die einzelnen Kulturarten
Wein- und Obstbau 4000 l pro ha und Jahr
Gemüseanbau 2500 l pro ha und Jahr
Ackerbau 1000 l pro ha und Jahr.

Anträge für das Jahr 2024 werden im Rathaus, Rechnungsamt -Zimmer 102- (Frau Plesz) bis 31. August 2024 entgegengenommen.
Später gestellte Anträge können bei der Abrechnung der Wasser- und Abwassergebühren 2024 nicht mehr berücksichtigt werden.
Bitte legen Sie bei der Antragstellung entsprechende Nachweise (Beitragsbescheid der landw. Berufsgenossenschaft, der Tierseuchenkasse etc.) über die bewirtschafteten Flächen bzw. den Tierbestand vor. Eine Bearbeitung des Antrages ist sonst nicht möglich.

Gemeinde Ihringen
Rechnungsamt, Tel. 7108-11

(Erstellt am 08. August 2024)