Schutz der Wasserleitungen während des Winters

Schutz der Wasserleitungen während des Winters

Gefrohrener Brunnen

Haben Sie schon Ihre Wassereinrichtungen winterfest gemacht?
Frostgefährdete Teile der Wasserversorgungseinrichtungen sollten durch entsprechende Maßnahmen isoliert und geschützt werden.

Insbesondere ist es ratsam, Türen, Fenster und sonstige Gebäudeöffnungen, besonders bei Kellerräumen, zu schließen oder abzudichten.

Gartenwasserleitungen, Wasserzapfhähne im Freien oder an Gebäuden, Bauwasserleitungen usw. müssen während der Frostzeit abgestellt und entleert werden. Für Wasserschächte im Freien empfiehlt es sich, einen Zwischenboden einzulegen
und den Hohlraum zwischen diesem Boden und dem darüber befindlichen Schachtdeckel in geeigneter Weise auszufüllen. Es liegt im Interesse jedes einzelnen Hausbewohners, durch rechtzeitige Frostsicherung Schäden an Leitungen und damit
auch Versorgungsunterbrechungen zu vermeiden.

Die Kosten für die Instandsetzung eingefrorener Leitungen und das Auswechseln bzw. die Reparatur eingefrorener Wasserzähler gehen nach der Satzung der Gemeinde über die öffentliche Wasserversorgung zu Lasten der betreffenden Abnehmer.

(Erstellt am 21. November 2024)