Neues Parkraumkonzept auf dem Kaiserstuhlparkplatz

Neues Parkraumkonzept auf dem Kaiserstuhlparkplatz

Schild Kaiserstuhlparkplatz

Der Kaiserstuhlparkplatz der Gemeinde Ihringen ist mit einer Fläche von ca. 3.200 m² und einer Anzahl von ca. 120 Parkplätzen einer der größten Parkplätze der Gemeinde. Gleichzeitig stellt er eine zentrale Anlaufstelle für Touristen, Schule, Kindergarten sowie unsere Bürgerinnen und Bürger dar.

In den vergangenen Jahren ist die Beschwerdelage, z.B. über dauerhaft abgestellte Wohnmobile, Anhänger, Gewerbefahr-zeugen stark gestiegen. Die Anzahl der Fahrzeuge, die zum Teil auch mehr als einen Parkplatz beanspruchen, führen dazu, dass speziell an Veranstaltungstagen, aber auch für Touristen, nur noch eine begrenzte Anzahl an Parkmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Die aktuelle Parkregelung enthält nahezu keine Einschränkung für das dauerhafte Abstellen von Fahrzeugen. Auch das Abstellen von Anhängern ohne Führungsfahrzeug bis zu 14 Tage ist somit ordnungsgemäß gestattet.

Nach Anhörung verschiedener Behörden wurde ein neues Parkraumkonzept entworfen, für welches sich der Gemeinderat am 13.05.2024 entschieden hat. Dieser Verkehrsplan wurde mittlerweile durch das Landratsamt bestätigt und angeordnet. Die neue verkehrsrechtliche Anordnung sieht vor, dass lediglich Fahrzeuge mit einer PKW-Zulassung (max. 3,5 Tonnen) auf dem Kaiserstuhlparkplatz parken dürfen. Von dieser Regelung werden folgende Ausnahmen gemacht:
eine ausgewiesene Fläche eines Busparkplatzes; die Einführung von zwei gebührenpflichtigen Wohnmobil-Stellplätzen.
Die Errichtung von gebührenpflichtigen Wohnmobilstellplätzen soll über eine App bzw. QR-Code möglich gemacht werden. Der Kostenanteil für eine Buchung/Nacht beträgt 10,00 €.Die Anordnung wurde bereits umgesetzt.

(Erstellt am 13. August 2024)