Ortschaftsratswahl

Ortschaftsratswahl

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Die Ortschaftsratswahl findet alle fünf Jahre statt. Bei dieser Wahl werden die Abgeordneten des Ortschaftsrats bestimmt. Wahlberechtigt sind alle Bürger (Mind. 3 Monate im Ortsteil Wasenweiler wohnhaft) mit einer deutschen Staatsangehörigkeit oder einer Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats  der Europäischen Union. Grundvorraussetzung ist ein Eintrag in das örtliche Wählerverzeichnis zur Ortschaftsratswahl. Das Alter für das aktive Wahlrecht liegt in Baden-Württemberg bei 16 Jahren.Jede/r Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Ortschaftsrät*innen in der Gemeinde zu wählen sind. Gewählt wird auf Grund von Wahlvorschlägen. Bei der Ortschaftsratswahl werden die Stimmen für alle Bewerber*innen einer Liste zusammengezählt. Die Stimmen bleiben bei gewählten Kandidaten und bei ihrer eigentlichen Liste. Die Gesamtstimmenzahl für die einzelne Liste entscheidet nach Sainte-Laguë über die Zahl der Sitze.Die Verteilung der Bewerber*innen passiert dann nach der Verhältniswahl.

Die wichtigsten Rechtsgrundlagen für die Ortschaftsratswahl ist das Kommunalwahlgesetz (KomWG) und Kommunalwahlordnung (KomWO)

Ergebnis der Ortschaftsratswahl im Ortsteil Wasenweiler

Gesamtergebnis für Ortschatsratswahl 2019

Gesamtergebnis für Ortschatsratswahl 2024

Nächster Wahltermin

Die aktuelle Legislaturperiode dauert von 2024 - 2029.

Ansprechpartner

Herr Florian Waßmer

Hauptamtsleiter

Bachenstraße 42
79241 Ihringen a.K.
Gebäude Rathaus Ihringen
Raum 204

Hauptamtsleitung