Überprüfung der Grabmale auf den Friedhöfen der Gemeinde

Überprüfung der Grabmale auf den Friedhöfen der Gemeinde

Friedhof Ihringen

Das Bestattungsgesetz von Baden-Württemberg und die Friedhofssatzung der Gemeinde Ihringen schreiben vor, dass Grabmale und sonstige bauliche Anlagen dauerhaft in verkehrssicherem Zustand zu halten und auf ihre Standfestigkeit hin zu überprüfen sind.

Die Nutzungsberechtigten der Grabstätten haften für alle Schäden, die durch umstürzende Grabmale verursacht werden.
Die Friedhofsverwaltung ist gemäß den geltenden Unfallverhütungsvorschriften und der Rechtsprechung verpflichtet, Überprüfungen über die Standsicherheit von Grabmalen (durch Druckprobe) vorzunehmen.
Die Überprüfung wird ab Mitte Juli 2024 auf allen Friedhöfen der Gemeinde durchgeführt.

(Erstellt am 10. Juli 2024)