Salomonisches Urteil
Salomonisches Urteil (vom Ihringer Esel)
Es haben um´s Jahr 1500 die Bauern zu Ihringen ein so närrisches Urteil gegeben, als einem Müller daselbst ein Esel in einen Weingarten entlaufen war und Trauben gefressen hatte. Darüber ging vom Inhaber des Weingartens Ladung vor Gericht; Red´und Antwort ist gehört worden. Da haben die Richter daselbst zu Recht erkannt, wofern der Esel im Weingarten niedergesessen und den Schaden gethan habe, und das genugsam bewiesen werden mag, soll der Müller nach Erkenntnis für ihn büßen; wofern aber der Esel nit niedergesessen, sondern allein passando, im Vorbeigehen , die Trauben versucht habe, soll es für ein Ehrtrinkle geachtet werden. Also ist der Kläger mit der Nachforschung bemüht, weil er gründlich nit beweisen kann, ob der Esel gesessen oder gelegen, oder wie er Trauben gefressen.