Verkehrssicherungsmaßnahmen an privaten Straßenbäumen entlang der L114 zwischen Ihringen, Wasenweiler und Bötzingen durch die Straßenmeisterei Breisach
Verkehrssicherungsmaßnahmen an privaten Straßenbäumen entlang der L114 zwischen Ihringen, Wasenweiler und Bötzingen durch die Straßenmeisterei Breisach
Das Straßengesetz Baden-Württemberg verpflichtet Grundstückseigentümer und -besitzer dazu bei Anpflanzungen darauf zu achten, dass die Sicherheit des Straßenverkehrs nicht beeinflusst wird. Gehölzpflanzungen an Straßen, Rad- und Gehwegen sind deshalb auch gegebenenfalls zurückzuschneiden.
Dies gilt für Bäume, Hecken und Sträucher, die sich auf öffentlichem sowie privatem Eigentum befinden und in Fahrbahnen, Rad und Gehwege oder auch Feld- und Wirtschaftswege hineinragen oder die Sicht auf öffentliche Einrichtungen wie Beleuchtung und Verkehrsschilder beeinträchtigen. Bei Unfällen können die Grundstückseigentümer und -besitzer bei Nichtbeachtung möglicherweise zur Haftung herangezogen werden.
Das sogenannte und erforderliche ‚Lichtraumprofil‘ beträgt an Geh- und Radwegen 2,50 m und an Straßen 4,50 m. In den Straßenabschnitten entlang der L114 zwischen Ihringen, Wasenweiler und Bötzingen wird nun die Straßenmeisterei Breisach das erforderliche Lichtraumprofil wiederherstellen und die dafür notwendigen Gehölzmaßnahmen durchzuführen.
Grundstückseigentümer entlang der L114 zwischen Ihringen, Wasenweiler und Bötzingen, die ihre Bäume eigenständig zurückschneiden möchten, sollten sich bis zum 19. April bei der Straßenmeisterei Breisach melden, entweder per E-Mail an sm.breisach@lkbh.de oder telefonisch unter der Nummer 0761 2187-6552 unter Angabe der betreffenden Flurstücksnummer.
Vor dem Rückschnitt ist sicherzustellen, dass sich keine Vögel oder andere Tiere in den Gehölzen eingenistet haben. Für den Fall, dass dort Tiere brüten oder nisten, darf der Rückschnitt erst nach Verlassen der Jungvögel oder Jungtiere aus dem Nest oder Bau erfolgen.